24. Mai 2018

Wegen der neuen europäischen Datenschutzverordnung, die uns damit schmackhaft gemacht wird, dass sie angeblich unsere Daten vor Missbrauch schützt, wie ihn die so genannten Daten-Kraken im Visier haben, kann ich heute einer Person mir bekannten Geschlechts zu ihrem mir bekannten runden Geburtstag nicht ordentlich gratulieren, weil mir das schriftlich nachprüfbar dokumentierte Einverständnis der Person mir bekannten Geschlechts fehlt und mich die Abmahnvereine deshalb jagen könnten und die Gerichte deswegen, je nachdem, was mehr bringt, zu einer Geldstrafe von bis zu vier Prozent meines weltweiten Jahresumsatzes verurteilen dürfen. Mit Blick auf den winzigen Jahresumsatz würde ich mich gern strafbar machen, da es aber auch eine Strafe bis 20 Millionen gibt, die mangels Masse vielleicht 600 Jahre Erzwingungshaft einbringen könnte, verzichte ich. Ich rufe an in der Hoffnung, dass niemand mithört und fragt, woher ich diese Telefonnummer kenne.


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